Die Schweizer Ärztegesellschaft FMH hat ein neues Qualitäts-Label eingeführt. Das Label trägt die Bezeichnung „Responsible practice FMH“, auf Deutsch „Verantwortungsvolle Praxis FMH“, und soll anzeigen, dass sich die so ausgezeichneten Praxen an die Standesordnung der FMH halten. Arztpraxen, Polikliniken und Gesundheitszentren können das Label für eine Gebühr zwischen 600 und 1.500 Franken erwerben.
Wettbewerbsvorteil durch Qualitäts-Label
Welchen Zweck verfolgt die FMH mit der Einführung des neuen Labels? Die Auszeichnung „Responsible practice FMH“ soll Patienten zeigen, dass die in einer Praxis tätigen Ärzte die Grundsätze der FMH-Standesordnung kennen und einhalten. Nach Ansicht der FMH suchen viele medizinische Fachpersonen und Einrichtungen nach einer Möglichkeit, ihr verantwortungsvolles Handeln auszudrücken. Arztpraxen, die das Label tragen, sollen sich als verantwortungsvolle Leistungserbringer positionieren und auf diese Weise einen Wettbewerbsvorteil erhalten. Das soll ihnen nicht nur mehr Patienten verschaffen, sondern auch bei der Suche nach Fachkräften hilfreich ein. Letztlich verfolgt die FMH das Ziel, mit ihrer Auszeichnung die Qualität im Gesundheitswesen zu fördern und das Patientenwohl zu sichern.
Welche Praxen erhalten das Label?
Das Label gibt es für Organisationen der medizinischen Versorgung, die sich auf die Versorgung von Patienten fokussieren. Dazu gehören unter anderem Arztpraxen, Polikliniken und Gesundheitszentren. Voraussetzung ist, dass alle dort beschäftigten Ärztinnen und Ärzte, mit Ausnahme von Assistenzärzten in Weiterbildung, FMH-Mitglieder sind. Besteht nur die medizinische Leitung aus FMH-Mitgliedern, müssen sich die Praxen einer Aufnahmeprüfung unterziehen, bevor sie das Label tragen dürfen.
Eine weitere wichtige Grundlage für den Erhalt des Labels ist, dass sich die Praxen und Organisationen an die Standesordnung der FMH halten. Die Standesregeln gelten für alle FMH-Mitgliedsärzte verbindlich. Zusätzlich zu den wichtigsten Berufspflichten des Medizinalberufegesetzes (MedBG) legen sie berufsethische Vorgaben fest, unter anderem die Aufklärungspflicht, die Pflicht zum Führen einer Krankengeschichte und das Recht auf freie Arztwahl für Patienten. Ferner regelt die Standesordnung die kollegiale Zusammenarbeit und definiert zum Beispiel, wie sich Ärztinnen und Ärzte über Befunde und Behandlungen informieren.
Praxen, die das Label zum ersten Mal beantragen, müssen einen Fragebogen zur Struktur der Organisation, eine Selbsterklärung zur Einhaltung der Standards, eine Unbedenklichkeitserklärung der kantonalen Behörde für jeden angestellten Mediziner einreichen. Weiterhin müssen sie sich das standeskonforme Verhalten von der kantonalen Behörde bestätigen lassen.
Kosten von 600 bis 1.500 Franken
Das neue Qualitäts-Label wurde zum 16. Juni 2021 eingeführt. Noch kann die FMH keine Aussagen dazu machen, wie viele Praxen sich für diese Auszeichnung interessieren. Es habe allerdings bereits ein erfolgreiche Pilotphase in zehn Arztpraxen stattgefunden.
Kostenfrei ist das Label für Praxen allerdings nicht. Einzelpraxen zahlen eine Gebühr von 600 Franken, die Gebühr für Gruppenpraxen beträgt 1.500 Praxen. Über die Gebühr sollen die Kosten für die Prüfung der Aufnahme sowie für die Vergabe gedeckt werden. Gültig ist das Label für sechs Jahre.