Bei der Praxisgründung gibt es für Ärztinnen und Ärzte viele Dinge zu beachten. Wie will man die eigene Praxis finanzieren? Auf welchem Wege lassen sich Patientinnen und Patienten gewinnen? Welche Voraussetzungen müssen selbständige Ärztinnen und Ärzte überhaupt erfüllen? Werden in dieser frühen Phase der Selbständigkeit Fehler gemacht, lassen sie sich im Nachhinein nur schwer korrigieren. Der folgende Ratgeber gibt Tipps, die Ärztinnen und Ärztinnen den Weg zur eigenen Praxis einfacher machen.
Inhaltsverzeichnis
Praxisgründung: Kosten und Finanzierbarkeit
Bevor Ärztinnen und Ärzte den Schritt in die Selbständigkeit wagen, sollten sie zunächst prüfen, ob ihr Vorhaben überhaupt finanzierbar ist. Die Kosten für eine Praxisgründung variieren je nach Standort und medizinischer Fachrichtung. Erhebungen von FMH Consulting zufolge kostet eine mittelgrosse Gruppenpraxis rund 1 Million Franken oder mehr. Eine Einzelpraxis im Kanton Zürich schlägt mit etwa 100’000 bis 300’000 Franken zu Buche. Deutlich günstiger sind Praxen in Bergregionen, dort liegen die Kosten bei rund 10’000 bis 20’000 Franken. Abhängig von der Fachrichtung kommen noch die Kosten für medizinisch-technische Gerätschaften hinzu.
Ohne Kredit können die meisten Ärztinnen und Ärzte sich die Eröffnung einer eigenen Praxis nicht leisten. Da sich die Zahl der Einzel- und Gruppenpraxen in der Schweiz in den vergangenen 30 Jahren fast verdoppelt hat, sind für die Kreditvergabe jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen. Die meisten Banken verlangen Eigenkapital in Höhe von 10 bis 20 Prozent der Gesamtkosten. Weiterhin ist ein fundierter Businessplan vorzulegen. Darin werden der Finanzierungsbedarf sowie die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erfasst. Der Businessplan beinhaltet ausserdem Konzepte zur Amortisierung von Praxiskrediten und dient als Grundlage für die Entscheidung, in welcher Rechtsform die Praxis geführt werden soll.
Praxisgründung: Wichtige Versicherungen
Vor der Praxisgründung sollten Ärztinnen und Ärzte klären, welche Versicherungen sie benötigen. Folgende Versicherungen sind wichtig:
- Berufshaftpflichtversicherung
- Praxissachversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Säule 1, 2 und 3a
- Cyberversicherung
- Personalversicherungen (Krankentagegeld, Unfallversicherung und Zusatzversicherung, Alters- und Hinterlassensversicherung)
Ärztinnen und Ärzte sind ausserdem gut beraten, einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung aufzusetzen, für den Fall, dass sie selbst einmal erkranken.
Selbständigkeit anerkennen lassen
Die selbständige Berufsausübung als Ärztin oder Arzt muss in der Schweiz von der kantonalen Gesundheitsdirektion bewilligt werden. Als selbständig gilt, wer unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitet, in seiner Arbeit unabhängig ist und sein eigenes wirtschaftliches Risiko trägt. Zu beachten ist, dass regionale und vom Fachgebiet abhängige Zulassungsstopps gelten können.
Die selbständige Erwerbstätigkeit muss man auch bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragen. Wer eine eigene Praxis unterhält, bekommt die Bestätigung in der Regel ohne Probleme.
Die Suche nach der geeigneten Praxis
Zunächst ist zu klären, ob die Praxis komplett neu gegründet oder ob eine bestehende Praxis übernommen werden soll. Wählt man die Praxisübernahme, besteht eventuell die Möglichkeit, zuvor einige Zeit in der Praxis zu arbeiten und so das Vertrauen der Patienten zu gewinnen.
Um einen geeigneten Standort zu finden, sollte eine Markt- und Bedarfsanalyse durchgeführt werden. Bei der Entscheidung für ein Objekt sind unter anderem folgende Fragen zu beantworten:
- Wie gut ist die Praxis erreichbar?
- Wie viele andere Gesundheitseinrichtungen und Ärzte mit ähnlichem Fachgebiet gibt es in der Nähe?
- Besteht bereits ein Patientenstamm? Wie setzt sich dieser demographisch zusammen?
- Soll die Praxis gemietet oder erworben werden?
- Können bei einer Praxisübernahme auch Einrichtung und Geräte übernommen werden oder sind Neuanschaffungen nötig?
- Müssen Um- oder Ausbauarbeiten vorgenommen werden?
Umbau und Ausbau der Räumlichkeiten werden am besten zusammen mit einem Architekten oder einem anderen Spezialisten geplant, der sich im medizinischen Bereich auskennt und den Bedarf des Praxisbetriebs kennt.
Praxisgründung: Personalplanung
Das Praxispersonal ist mitverantwortlich für den langfristigen Erfolg. Der Personalplanung kommt daher ein wichtiger Stellenwert zu. Vor der Praxiseröffnung sollten Ärztinnen und Ärzte eine Übersicht über die zu Beginn benötigten Angestellten erstellen. Gängige Bruttolöhne können sich an den Informationen des FMH – Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte bzw. der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) orientieren.
Der Arbeitsvertrag sollte die folgenden Punkte umfassen:
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Dauer einer eventuellen Probezeit
- Arbeitszeit
- Überstundenregelung
- Arbeitsgebiet und Funktion
- Entlohnung
- Regelungen zur Sonntags- und Nachtarbeit
- Ferien und Urlaubstage
- Regelungen zur Lohnfortzahlung und Tagegeldversicherung
- Datenschutz/ Berufsgeheimnis
- Kündigungsfristen und Bedingungen zur Vertragsauflösung
Konzept für Patientenakquise erstellen
Eine erfolgreiche Praxis benötigt natürlich Patienten. Bereits vor der Praxisgründung sollten Ärztinnen und Ärzte ein Konzept erstellen, wie sie Patienten gewinnen möchten. Bei der Praxisübernahme bleibt in der Regel ein gewisser Anteil des vorherigen Patientenstamms erhalten, vorausgesetzt, man praktiziert in derselben Fachrichtung wie der vorherige Praxisbetreiber. Dennoch gilt es auch in diesem Fall zu überlegen, wie Patienten am besten von der Übernahme in Kenntnis gesetzt werden.
Wichtig für die Patientenakquise ist zudem ein durchdachter Aussenauftritt. Aussenbeschilderung, Webauftritt und Google-Business-Eintrag sollten in einem einheitlichen Corporate Design gehalten sein und Kontaktdaten sowie Öffnungszeiten klar kommunizieren.