Fundierte Information über den potenziellen neuen Arbeitgeber ist das A und O bei der Bewerbung auf eine freie Arztstelle. Das ist bei Positionen im Krankenhaus nicht anders als bei sonstigen Stellenausschreibungen. Die Recherche auf der Internet-Seite der Klinik, der Eindruck beim Vorstellungsgespräch, ggf. Angaben von „Insidern“ sind hilfreich, vermitteln aber in der Regel nur ein unvollständiges Bild. Eine weitere Möglichkeit sich noch umfassender zu informieren, ist der Qualitätsbericht.
Qualitätsberichte müssen von Krankenhäusern bereits seit 2003 erstellt werden. Seit 2013 sind alle Unikliniken, Plankrankenhäuser und Krankenhäuser mit Kassenvertrag verpflichtet, jährlich einen solchen Bericht vorzulegen und zu veröffentlichen. Die Pflicht gilt nicht für Privatkliniken. Manche privaten Krankenhäuser stellen trotzdem auf freiwilliger Basis vergleichbare Unterlagen zur Verfügung. Das Ziel der Qualitätsberichterstattung ist, die Transparenz der Qualitätsversorgung in stationären Einrichtungen zu verbessern. Interessierte Personen – Patientinnen und Patienten, Angehörige sowie Ärztinnen und Ärzte – sollen objektive Informationen über Art, Umfang und Qualität von Leistungen eines Krankenhauses erhalten. Da für die Erstellung der Qualitätsberichte gleiche Standards gelten, ist auch eine gute Vergleichbarkeit mit anderen Häusern gegeben.
Was steht im Qualitätsbericht?
Der Qualitätsbericht ist klar strukturiert und gliedert sich in drei Abschnitte:
(A) Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses insgesamt;
(B) Struktur- und Leistungsdaten der einzelnen Abteilungen und Organisationseinheiten;
(C) Qualitätsdaten, die auf Daten der Krankenhaus-übergreifenden Qualitätssicherung beruhen.
In den Abschnitten A und B wird die Versorgungsstruktur dargestellt. Dabei geht es um Angaben zur Personalausstattung, zur Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zur medizintechnischen Ausstattung, zur Art und Anzahl der durchgeführten Behandlungen und Leistungen, aber auch um nichtmedizinische Punkte wie Erreichbarkeit, Parkplatz- oder Essensangebote. Wichtig für mögliche Bewerbungen auf eine leitende Arztstelle sind Angaben über Zielvereinbarungen in den Qualitätsberichten. Hier lässt sich zum Beispiel feststellen, ob das Krankenhaus finanzielle Anreize für bestimmte Operationen, Eingriffe oder Leistungen setzt.
Abschnitt C stellt die Ergebnisse der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung dar. Zuständig dafür ist der Gemeinsame Bundesausschuss, der mit der Durchführung das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) beauftragt hat. Das IQTIG hat für die Qualitätsberichterstattung eine eigene Richtlinie entwickelt. Dort werden detaillierte Vorgaben zur Qualitätsdatenlieferung durch die Krankenhäuser gemacht, die anschliessend in die Auswertung einfliessen. Die Qualitätsermittlung beruht auf Qualitätsindikatoren. 2020 waren von insgesamt 428 Qualitätsindikatoren 208 in der Berichterstattung darzustellen. Die Qualitätsangabe erfolgt u.a. anhand von krankenhausbezogenen Prozentwerten für die einzelnen Leistungsbereiche, denen entsprechende Bundesdurchschnittswerte gegenübergestellt werden.
Recherche mit detektivischem Spürsinn
Die Qualitätsberichte sind allgemein zugänglich. Die Lektüre erfordert allerdings etwas Geduld und auch einen gewissen detektivischen Spürsinn – man sollte genau wissen, wonach man sucht. Denn ein Dokument kann je nach Krankenhausgrösse und Leistungsspektrum bis zu mehrere hundert Seiten umfassen. Das ist dem grossen Umfang und Detaillierungsgrad der Angaben geschuldet. Dadurch wird es aber u.a. auch möglich, sich recht genaue Informationen über einzelne Behandlungsbereiche, die dortige Leistungserbringung und vorhandene Ressourcen zu beschaffen, die sonst nicht zugänglich sind.
Qualitätsbericht: Informationen richtig nutzen
Die Rechercheergebnisse können zunächst einmal dienen, die ausgeschriebene Position besser einzuschätzen und für sich zu bewerten. Sie sind aber auch hilfreich bei der Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch. Es fällt dann zum Beispiel leichter, gezielt Fragen zu stellen. Und die Befassung mit den Angaben aus Qualitätsberichten zeigt dem Gegenüber, dass man sich intensiv mit der Ausschreibung befasst und auf das Gespräch vorbereitet hat – eine gute Möglichkeit, um Pluspunkte zu sammeln.