Die Tarifpartner Curafutura, Pharmasuisse sowie die Einkaufsgemeinschaften HKS und CSS haben sich auf einen neuen Apothekertarif geeignet und beim Bundesrat die Einführung zum 1. Januar 2025 beantragt. Der neue Tarif soll mehr Transparenz bieten sowie die Qualität und Effizienz bei der Medikamentenabgabe steigern, ohne zu höheren Kosten zu führen.
Tarif LOA V soll zahlreiche Verbesserungen bringen
Der Tarifvertrag «Leistungsorientierte Abgeltung (LOA)» regelt, wie Leistungen bei der Abgabe von Medikamenten abgegolten werden. Damit die Grundversicherung die Kosten der Arzneimittel übernimmt, müssen die Medikamente von einem Arzt verschrieben und einem Apotheker überprüft werden. Die Vergütung der Beratungsleistung erfolgt in Form von Taxpunkten, wie sich auch bei der Abrechnung von Arztleistungen zum Einsatz kommen.
Der Tarifvertrag LOA definiert die abrechnungsfähigen Leistungen von Apotheker. Erstmals eingeführt wurde er zum 1. Juli 2001. Seitdem ist das Tarifsystem ständig weiterentwickelt worden. Seine letzte Überarbeitung erfuhr der aktuell gültige Tarif LOA IV/1 allerdings im Jahr 2016. Der Tarifvertrag LOA V, auf den sich die Tarifpartner geeinigt haben, soll ihn nun ersetzen. Basis für das Vertragswerk bilden eine Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) sowie intensive Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern. Die SWICA ist der LOA V bereits beigetreten. Die Tarifpartner laden auch weitere Versicherer dazu ein, sich dem Tarifwerk anzuschliessen.
Der neue Tarif soll zahlreiche Verbesserungen für Patienten und die Bewohner von Pflegeheimen bringen. Die geplanten Änderungen umfassen:
- Förderung der Abgabe von Biosimilars
- Förderung maschineller Verblisterung
- Abrechnung pharmazeutischer Leistungen bei der Medikamentenabgabe für Versandapotheken
Abgabe von Biosimilars
Bei Biosimilars handelt es sich um Arzneimittel, die den Originalen pharmazeutisch gleichwertig, aber deutlich günstiger sind. Anders als Generika, die bereits von Apothekertarif erfasst werden, werden Biosimilars nicht synthetisch, sondern biologisch hergestellt. Der Tarif LOA V sieht vor, die Abgabe von Biosimilars zu fördern, was zu deutlichen Einsparungen für Prämienzahler führen soll.
Höhere Sicherheit bei der Medikamentenabgabe durch Verblisterung
Erstmals nimmt der LOA V auch die maschinellen Verblisterung, ausgerichtet am individuellen Bedarf der Patienten, in den Leistungskatalog auf. Diese Leistung soll vor allem den Bewohnern von Pflegeheimen zugutekommen. Sichtverpackungen für ausgegebene Medikamente senken die Verwechslungsgefahr sowie das Risiko für falsche Dosierungen, erlauben mehr Kontrolle bei der Einnahme und führen damit zu mehr Sicherheit. Darüber hinaus soll die Verblisterung die Verschwendung von Arzneimitteln reduzieren, da nur exakt die Menge an Medikamenten ausgegeben wird, die für die Behandlung benötigt wird.
Abrechnung der Leistungen von Versandapotheken
Ebenfalls neu ist, dass mit dem Tarif LOA V auch Versandapotheken ihre pharmazeutischen Dienstleistungen bei der Medikamentenabgabe abrechnen können. Damit integriert der Apothekertarif einen neuen Vertriebskanal.