Die Fachärztin bzw. der Facharzt Radioonkologie/Strahlentherapie ist nicht nur erste(r) Ansprechpartner/in für Patientinnen und Patienten, sie/er koordiniert auch Strahlen-, Chemo- und/oder Immuntherapie. Doch wie lange dauert die Weiterbildung eigentlich und was beinhaltet die Facharztprüfung?
Inhaltsverzeichnis
Tätigkeiten Facharzt Radioonkologie/Strahlentherapie
Die Radioonkologie wird auch Strahlentherapie oder Radiotherapie genannt und befasst sich mit der Behandlung von Tumorerkrankungen. Als eigenständiges medizinisches Fachgebiet beschäftigt sich die Onkologie demnach vor allem mit der Therapie von allen gut- und bösartigen Tumorarten sowie Krebserkrankungen.
Dabei macht die Radioonkologie von unterschiedlichen Arten der ionisierten Strahlung zur Heilung und Behandlung von Krankheiten gebrauch. Denn in vielen Fällen beinhaltet die Behandlung solcher Tumorerkrankungen auch die Kombination mit strahlensensibilisierenden und radioprotektiven Substanzen sowie eine konkomitante Chemo-, Hormon- oder Immuntherapie sowie Hyperthermie. Fachärztinnen und Fachärzte für Onkologie und Strahlentherapie begleiteten die meisten Patientinnen und Patienten oftmals über viele Jahre hinweg und sind demnach meist viel mehr als „nur“ Ärzte in der Krankengeschichte der Patienten. Dennoch ist das Tätigkeitsspektrum der radioonkologischen Fachärzte breit gefächert und umfasst neben der medizinischen Betreuung inklusive psychoonkologischer und ethischer Aspekte für stationäre und ambulante Patienten vor allem die eigenverantwortliche Durchführung radio-onkologischer Einheiten bei Therapien.
Zudem müssen die Fachärztinnen und Fachärzte der Radioonkologie selbstständig oder in Zusammenarbeit mit entsprechenden Disziplinen, onkologische Gesamtkonzepte wie beispielsweise Operation, Systemtherapie und Strahlentherapie inklusive der notwendigen diagnostischen Abklärungen und Begleittherapien zu erarbeiten, sowie die Indikation zur strahlentherapeutischen Behandlung bei bösartigen und gutarbeiten Gewebeveränderungen zu stellen. Zusätzlich sollte die Fachärztin oder der Facharzt für Radioonkologie die Aspekte des Strahlenschutzes für die Patienten sowie das Personal in adäquater Weise berücksichtigen und als Strahlenschutz-Sachverständige/r eine Anlage in Kenntnis der jeweils gültigen Vorschriften des Strahlenschutzes zuverlässig zu betreiben.
Ziele der Weiterbildung Facharzt Radioonkologie/Strahlentherapie
Ziel der Weiterbildung auf dem Gebiet der Radioonkologie/Strahlentherapie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte. Um dies zu Erlangen dient der allgemeine Lernzielkatalog als Grundlage für die Weiterbildungskonzepte der einzelnen Weiterbildungsstätten. Darin werden neben Ethik, Gesundheitsökonomie und Pharmakotherapie, auch Patientensicherheit und Qualitätssicherung vermittelt. Zusätzlich zielt die Weiterbildung darauf ab, dass die Teilnehmer schlussendlich weiterführende theoretische Erkenntnisse für das Fachgebiet der Radioonkologie erlernen, die praktischen Erfahrungen in der Anwendung theoretischer Kenntnisse zu erweitern, die notwendigen klinischen Fähigkeiten zu festigen sowie neue technische Fertigkeiten zu erlernen die für die Tätigkeit im Strahlenschutz zu erwerben sind und auch im Rahmen der nachfolgenden Fortbildungspflicht zum Strahlenschutz aufgenommen und umgesetzt werden können.
Des Weiteren zielt die Weiterbildung zum Radioonkologen darauf ab, den Teilnehmern Mittel und Methoden an die Hand zu geben, welche eine permanente Anpassung von Wissen und Können an die Entwicklung der theoretischen und praktischen medizinischen Erkenntnisse erlauben, sowie die Grenzen des eigenen fachlichen Wissens und die Wirksamkeit medizinischer Massnahmen zu kennen.
Dauer und Gliederung der Weiterbildung Facharzt Radioonkologie/Strahlentherapie
Die Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt der Radioonkologie umfasst rund fünf Jahre und gliedert sich in eine vierjährige fachspezifische klinische Weiterbildung der Radioonkologie/Strahlentherapie sowie eine einjährige nicht-fachspezifische Weiterbildung. Mindestens ein Jahr der fachspezifischen Weiterbildung, muss an einer zweiten Weiterbildungsstätte an einem anderen Spital absolviert werden. Im Rahmen der nicht fachspezifischen Weiterbildung müssen folgende Regelungen beachtet werden: klinische Tätigkeiten bis zu zwölf Monaten in Disziplinen wie der Allgemeinen Inneren Medizin, Chirurgie, Gastroenterologie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Hämatologie, Kinder- und Jugendmedizin, Medizinische Onkologie, Neurologie, Neurochirurgie, Nuklearmedizin, sowie Radiologie oder Urologie können angerechnet werden. Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet der Radioonkologie können mit bis zu zwölf Monaten, in anderen Gebieten mit bis zu sechs Monaten angerechnet werden. Ebenso angerechnet werden, kann eine abgeschlossene MD/PhD-Ausbildung mit rund zwölf Monaten.
Inhalte der Weiterbildung Facharzt Radioonkologie/Strahlentherapie
Die Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Radioonkologie oder Strahlentherapie, deckt ein breit gefächertes Spektrum an Inhalten ab und soll die Teilnehmer befähigen, eigenverantwortlich auf dem Gebiet der Radioonkologie tätig sein zu können. Die Themenschwerpunkte belaufen sich demnach unter anderem auf den Grundlagen der Strahlenphysik und Strahlenbiologie von Tumoren und gesunden Geweben bei diagnostischer und therapeutischer Anwendung ionisierender Strahlen, Grundlagen der Bestrahlungsplanung erforderlichen bildgebenden Verfahren zur Therapieplanung, Strahlentherapie.
Darüber hinaus wird Indikationsstellung und Bestrahlungsplanung, medikamentöse und physikalische Begleitbehandlung zur Verstärkung der Strahlenwirkung im Tumor, Behandlung von Tumoren im Rahmen von Kombinationsbehandlungen und interdisziplinärer Therapiekonzepte einschliesslich der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie als integraler Bestandteil der Weiterbildung, Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten, Nachsorge und Rehabilitation von Tumorpatienten, Grundlagen der Ernährungsmedizin einschliesslich diätischer Beratung, psychogene Symptome behandelt. Und zuletzt sind somatopsychische Reaktionen und psychosoziale Zusammenhänge, gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie, Grundlagen des Strahlenschutzes bei Patienten sowie Personal einschliesslich der Personalüberwachung, Anwendung bildgebender Verfahren zur Therapieplanung wie Röntgensimulatoren, Computertomographie oder Ultraschalluntersuchungen Thema. Auch die Lehre der Chemotherapiezyklen einschliesslich nachfolgender Überwachung, sowie Infusion, Transfusion und Blutersatztherapie und vieles mehr fällt unter die Lerninhalte der Weiterbildung zur Radioonkologin bzw. zum Radioonkologen.
Facharztprüfung Facharzt Radioonkologie/Strahlentherapie
Voraussetzung für den Erhalt des Titels „Fachärztin/Facharzt für Radioonkologie“ ist eine erfolgreich bestanden Facharztprüfung. Dabei gilt es vor allem zu prüfen, ob die angehenden Fachärztinnen und Fachärzte die Lerninhalte beherrschen und somit befähigt sind, selbstständig und kompetent auf Patientinnen und Patienten im Fachgebiet Radioonkologie/Strahlentherapie zu betreuen. Die Prüfung zur Fachärztin/zum Facharzt der Radioonkologie gliedert sich in einen theoretisch-schriftlichen und einen praktisch-mündlichen Teil. Der theoretisch-schriftliche Teil umfasst rund 180 Minuten und prüft Wissen und Kenntnissen aus dem Bereich allgemeine Grundlagen der Radioonkologie.
Die praktisch-mündliche Prüfung beansprucht erneut je 45 Minuten und umfasst drei Teilprüfungen, welche die relevanten radioonkologischen Fertigkeiten sowie das Wissen und die Kenntnisse aus dem Bereich der Radioonkologie testen. In der Regel umfasst die erste Teilprüfung die Themenschwerpunkte Patientenaufklärung, Therapiekonzept und Planung/Durchführung der Radiotherapie. Der zweite Teil umfasst eine Falldiskussion anhand bis zu vier verschiedenen onkologischen Fällen. Der dritte und letzte Teil setzt sich aus einer physikalisch-technischen Prüfung zusammen, welche vor allem Fragen aus dem Gebiet der medizinischen Physik, Strahlenbiologie und des Strahlenschutzes abdeckt.
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