Das medizinische Fachgebiet der Rechtsmedizin ist nichts für schwache Nerven, denn ein grosser Bestandteil des Tagesgeschäftes ist es, den Todeszeitpunkt sowie die Todesursache eines Verstorbenen festzustellen. Doch welchen Tätigkeiten geht ein Facharzt für Rechtsmedizin ausserdem nach und wie steht es um die Facharztprüfung?
Inhaltsverzeichnis
Tätigkeiten Facharzt Rechtsmedizin
Die Rechtsmedizin als medizinisches Fachgebiet umfasst sowohl die Entwicklung und Anwendung als auch die Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen sowie die Vermittlung rechtsmedizinischer einschliesslich arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft. Die wohl prominenteste Aufgabe der Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmedizinern, ist die Aufklärung ungeklärter oder nicht natürlicher Todesfälle mittels Obduktion. Anders als Pathologen, werden die Fachärztinnen und Fachärzte jedoch ausschliesslich vom Staat und nicht von den Angehörigen des Verstorbenen beauftragt.
Zusätzlich unterscheidet sich die Tätigkeit des Rechtsmediziners von anderen Facharzttätigkeiten dadurch, dass sich dieser nicht wie gewöhnlich damit befasst, wie eine Verletzung bestmöglich behandelt werden kann, sondern wie sie entstanden ist. Im Rahmen einer solchen Obduktion wird der Körper des Verstorbenen, einschliesslich aller Organe, gründlich untersucht. Falls notwendig, entnimmt der Facharzt für Rechtsmedizin zudem Proben für histologische und toxikologische Untersuchungen, welche die Todesursache noch genauer feststellen können. Das Aufgabengebiet der Fachärztin bzw. des Facharztes für Rechtsmedizin reicht jedoch weit über die Obduktion hinaus. So erstreckt sich das Spektrum ihrer Tätigkeit von forensisch-genetischen Spurenkunde und Abstammungsbegutachtung über Traumatologie, Verkehrsmedizin, Alkoholforschung und Versicherungsmedizin. Eine weitere Aufgabe besteht zudem darin, als Gutachter bei Gerichtsprozessen auszusagen.
Ziele der Weiterbildung Facharzt Rechtsmedizin
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Rechtsmedizin ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte. Um dies zu Erlangen dient der allgemeine Lernzielkatalog als Grundlage für die Weiterbildungskonzepte der einzelnen Weiterbildungsstätten. Darin werden neben Ethik, Gesundheitsökonomie und Pharmakotherapie, auch Patientensicherheit und Qualitätssicherung vermittelt. Die schweizerische Gesellschaft für Gerichtsmedizin stellt sicher, dass die angehenden Fachärztinnen und Fachärzte der Rechtsmedizin, alle Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt bekommen, die es ihnen ermöglichen an den Schnittstellen zwischen Medizin und Recht eigenverantwortlich, fachlich kompetent, sowie wissenschaftlich fundiert und unter Wahrung ethischer und moralischer Grundprinzipien ihr Berufsbild kompetent ausüben zu können.
Dauer und Gliederung der Weiterbildung Facharzt Rechtsmedizin
Die Weiterbildung zum Facharzt der Rechtsmedizin umfasst rund fünf Jahre und gliedert sich in eine drei- bis dreieinhalbjährige fachspezifische Weiterbildung der Rechtsmedizin, eine weitere halb bis ganzjährige nicht spezifische Weiterbildung in der allgemeinen Patholgie, sowie eine letzte nicht fachspezifische Weiterbildung im klinischen Bereich, welche zusätzlich ein Jahr umfasst. Ein halbes Jahr der fachspezifischen Weiterbildung in der Rechtsmedizin kann angerechnet werden, insofern der angehende Facharzt oder die angehende Fachärztin einer wissenschaftlichen Tätigkeit an einer universitären oder vergleichbaren anerkannten Weiterbildungsstätte nachgeht. Der klinische Teil des Weiterbildungsprogramms umfasst die Fächer Allgemeine Innere Medizin, Chirurgie, Gefässchirurgie, Thoraxchirurgie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Gynäkologie und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, sowie Radiologie und Psychiatrie.
Inhalte der Weiterbildung Facharzt Intensivmedizin Rechtsmedizin
Die Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Rechtsmedizin, deckt ein breit gefächertes Spektrum an Inhalten ab und soll die Teilnehmer befähigen, eigenverantwortlich in der Rechtsmedizin tätig sein zu können. Die angehenden Fachärzte und Fachärztinnen der Rechtsmedizin erlernen im Rahmen der Weiterbildung unter anderem Inhalte wie die Durchführung einer Leichenschau, rechtsmedizinischen Sektionstechnik und Bewertung der makroskopischen und mikroskopischen Befunde einschliesslich histologischer Untersuchungen, Darstellung des Kausalzusammenhangs im Rahmen der Todesermittlung unter Auswertung der Ermittlungsakten und Untersuchungsergebnissen, Erstattung von schriftlichen und mündlichen Gutachten über Kausalzusammenhänge im Rahmen der Todesermittlung und zu forensisch-psychopathologischen Fragestellungen.
Außerdem beschäftigen sie sich mit Asservierung, Auswertung und Beurteilung von Spuren, Beurteilung von Verletzungen bei Lebenden, insbesondere in Fällen von Kindesmisshandlung und Sexualdelikten, Beurteilung von Intoxikationen bei Lebenden und Leichen einschliesslich der Materialsicherung, Grundlagen der forensischen Molekulargenetik unter spezieller Berücksichtigung der Paternität und Identifizierung, strafrechtlichen, verkehrs- und versicherungsmedizinischen Fragestellungen einschliesslich forensischer Biomechanik, forensischer Traumatologie, forensischer Anthropologie einschliesslich forensischer Odontologie, Grundlagen der forensischen Anwendung von bildgebenden Verfahren, definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren, Beschreibung und Bewertung von Leichenschaubefunden, Befunddokumentation und -beurteilung von Tat- und Fundorten, gerichtliche Obduktionen mit Begutachtung des Zusammenhangs zwischen morphologischem Befund und Geschehensablauf, histologische Untersuchungen, Beurteilung von Spurenbildern und Spurenasservierung sowie mündliche und schriftliche Gutachten für das Gericht.
Facharztprüfung Facharzt Rechtsmedizin
Um den Facharzttitel der Rechtsmedizin tragen zu dürfen, müssen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Weiterbilddung zunächst die Facharztprüfung erfolgreich bestanden haben. Dabei gilt es vor allem zu prüfen, ob die angehenden Fachärzte und Fachärztinnen die Lerninhalte beherrschen und somit befähigt sind, selbstständig und kompetent forensische Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen. Die Facharztprüfung der Rechtsmedizin besteht aus einer mündlich-praktische Prüfung, welche sich in zwei Teile gliedert.
Der Erste Prüfungsteil ist nichts für schwache Nerven und besteht aus einer rechtsmedizinischen Leichenuntersuchung. Für den ersten Prüfungsteil sind rund dreieinhalb Stunden angesetzt. Der Kandidat stellt den Fall problemorientiert vor, führt eine äussere Leichenbesichtigung und eine rechtsmedizinische Obduktion durch, dokumentiert und interpretiert die Befunde, beantwortet Fragen in Zusammenhang mit der Untersuchung sowie der weiteren Abklärung und erläutert mündlich ein vorläufiges Gutachten. Im zweiten Teil der Prüfung werden die angehenden Rechtsmediziner und Rechtsmedizinerinnen auf Herz und Nieren bezüglich ihrer Fertigkeiten und Kenntnissen aus dem gesamten Gebiet der Rechtsmedizin geprüft. Der Prüfungsteil nimmt erneut rund drei Stunden in Anspruch. Der Kandidat erhält Fragen und Aufgaben aus 12 bis 18 Themenbereichen aus den verschiedenen Gebieten der Rechtsmedizin. Jeder Themenbereich wird anhand von vier Kriterien geprüft.
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