Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer müssen über interne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen bewahren. Dies ist allgemein bekannt. Für Berufsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte gilt eine erweiterte Verschwiegenheitspflicht. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff Arztgeheimnis genau? Welche Rechte und Pflichten gehen damit einher? Welche Informationen fallen unter die ärztliche Schweigepflicht? Und welche Strafen drohen bei Missachtung? In welchen Fällen kann es sinnvoll oder sogar nötig sein, dieses Versprechen, Stillschweigen zu bewahren, zu brechen und Berufsgeheimnisse zu offenbaren? Nachfolgend wird das Thema umfassend beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
Arztgeheimnis – Mediziner/-innen haben Verschwiegenheitspflicht
Ärztinnen und Ärzte verpflichten sich dazu, das zu bewahren, was ihnen ihre Patientinnen und Patienten anvertrauen. Dies ergibt sich aus dem Arztgeheimnis oder aus der Verschwiegenheitspflicht. Dabei ist zu erwähnen, dass die ärztliche Schweigepflicht auch gegenüber Dritten gilt, beispielsweise dem Ehegatten oder Verwandten. Möchten Angehörige nach dem Tod des Patienten Auskünfte oder Einsicht in die Krankenakte, ist der mutmassliche Wille des Verstorbenen entscheidend. Dies wird als postmortale Schweigepflicht bezeichnet. Hier sind eine Patientenverfügung oder ein Vorsorgeauftrag hilfreich. Der betroffene Patient kann seinen Arzt stets von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Dies ist mündlich möglich.
Die ärztliche Schweigepflicht gilt selbst gegenüber anderen Ärztinnen und Ärzten, wenn keine Einwilligung des Patienten gegeben ist. Möchte der Mediziner einen Behandlungsfall demnach mit einem Berufskollegen besprechen, muss er es in anonymisierter Form tun, damit die Identität des Patienten nicht erkennbar ist. Wenn der Arzt den Patienten an einen Spezialisten überweisen möchte, gelten andere Regelungen, sofern Letzterer damit einverstanden ist. Hier dient der Austausch der Informationen dem Ziel, eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Das Arztgeheimnis muss auch gegenüber behördlichen Institutionen, wie einem Gericht, aufrechterhalten werden.
Achtung: Die Verschwiegenheitspflicht von Ärztinnen und Ärzten gilt zudem zugunsten von Minderjährigen, wobei hier entsprechend der Einsichts- und Entscheidungsreife gründlich abgewogen werden muss. In manchen Fällen ist eine Offenbarung des Arztes an die Eltern des Kindes gerechtfertigt. Ist der Nachwuchs urteilsfähig, in der Regel ab 10 bis 15, ist er ebenso durch das Arztgeheimnis geschützt, denn auch Kinder haben ein Recht auf eine vertrauliche Behandlung des gesundheitlichen Zustands.
Was bedeutet ärztliche Schweigepflicht genau und warum gibt es sie?
Ärztliche Verschwiegenheitspflicht bezeichnet die Verpflichtung der Ärztinnen und Ärzte, über alle Umstände Stillschweigen zu bewahren, die ihnen über die Patientenschaft anvertraut werden oder bekannt sind. Sie ergibt sich aus dem, zwischen Arzt und Patient geschlossenen Behandlungsvertrag, der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Die Ärztliche Verschwiegenheitspflicht ist wichtig, um zwischen Arzt und Patient ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und aufrecht zu erhalten.
In den Bereich der ärztlichen Schweigepflicht fallen folgende Angaben:
- Namen und anderweitige Daten der Patienten
- Diagnosen
- Untersuchungsergebnisse
- Krankheitsverlauf und -geschichten
- Angewandte Therapien
- Finanzielle Verhältnisse der Patienten
- Informationen beruflicher Natur
Daher wird auch von „Patientengeheimnis“ gesprochen. Zu guter Letzt unterliegt sogar die Tatsache, dass der Patient in Behandlung ist, dem Berufsgeheimnis. Dabei spielt keine Rolle, ob das Geheimhaltungsinteresse objektiv nachvollziehbar ist.
Ärztliche Schweigepflicht gilt nicht nur für den Arzt, sondern auch für seine Mitarbeiter
Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht nur für die Mediziner, sondern ebenso für das Personal, beispielsweise die Arzthelferin. Ärztinnen und Ärzte sind dazu verpflichtet, es über die Verschwiegenheitspflicht zu belehren und sie schriftlich festzuhalten. Sie gilt nicht nur bei Krankheiten, sondern ebenso bei Alkohol- und Drogenproblemen. Es ist nicht erlaubt, Angehörige diesbezüglich einzuweihen.
Arztgeheimnis: Bei Verstössen sind Konsequenzen möglich
Bei einer Verletzung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht drohen laut des Strafgesetzbuches strafrechtliche Konsequenzen. Auch mit Schadensersatzforderungen des betroffenen Patienten und mit berufsrechtlichen Sanktionen müssen Ärztinnen und Ärzte bei Verstössen rechnen. Seit 2018 können empfindliche Geldbussen verhängt werden. Die Straftat kann sogar mit zwölf Monaten Gefängnis geahndet werden.
Wann müssen sich Ärztinnen und Ärzte nicht an seine Schweigepflicht halten?
Patientenbezogene Informationen bekannt zu geben, dazu ist der Arzt beispielsweise bei übertragbaren Krankheiten verpflichtet. Er ist auch berechtigt, Autofahrer zu melden, wenn er die Fahrtüchtigkeit des Patienten anzweifelt. Handelt es sich vielleicht um ein geplantes schweres Verbrechen, durch welches das Leben anderer in Gefahr ist, kann der Arzt zur Verhinderung der Tat von der Verschwiegenheitspflicht entbunden werden. Allein zur Aufklärung einer Straftat darf man die Schweigepflicht nicht brechen. Hier gilt die Verschwiegenheitspflicht des Arztes.
Fazit
Das Arztgeheimnis befasst sich, wie der Name verrät, mit der Verschwiegenheitspflicht eines Arztes. Er darf ihm anvertraute Dinge nicht an Dritte weitergeben, weder an den Ehepartner und Verwandte noch an Kollegen oder Behörden. Der Begriff Schweigepflicht ist weit gefächert. Dazu zählt allein die Tatsache, dass Arzt den Patienten behandelt. Es geht also nicht nur um die erhobenen Diagnosen, Befunde und Therapien. Es gibt einige Ausnahmen, die einen Verstoss gegen die Verschwiegenheitspflicht begründen können, beispielsweise eine übertragbare Erkrankung oder eine geplante Straftat. Bei minderjährigen, beispielsweise 15-Jährigen, muss der Arzt genau abwägen. Verstossen Mediziner in unberechtigten Fällen gegen die ärztliche Schweigepflicht, kann es als Straftat geahndet werden und Konsequenzen, wie eine Geld- oder Freiheitsstrafe, nach sich ziehen.