Der Bundesrat soll die Bürokratie abbauen und dadurch die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern. Diese Forderung stellt eine Motion von Andrea Geissbühler, SVP-Nationalrätin. Bereits im September 2022 eingereicht, soll die Motion mit dem Titel „Weniger Bürokratie in den Pflegeberufen“ Mitte April 2024 in einer Sondersession auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Bundesrat lehnt die Forderung jedoch ab.
Bürokratieabbau soll Kosten reduzieren und dem Fachkräftemangel entgegenwirken
Bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent solle der Zeitraum, den sich Pflegekräfte mit bürokratischen Aufgaben beschäftigten, maximal zehn Prozent betragen, schreibt Geissbühler in ihrer Motion. Auf diese Weise sollen Pflegekräfte wieder mehr Zeit für die Arbeit mit Menschen haben, was zu mehr Lebensqualität und Zufriedenheit bei allen Beteiligten führe. In ihrer Begründung führt die ehemalige SVP-Nationalrätin, die im vergangenen Herbst nicht zur Wiederwahl antrat, weiter aus, dass eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands dazu führen könnte, mehr Pflegekräfte im Beruf zu halten und den Fachkräftemangel abzumildern. Auch die Kosten im Gesundheitswesen liessen sich durch den Bürokratieabbau senken.
Bundesrat lehnt Motion ab
Der Bundesrat lehnt die Motion jedoch ab. Bereits in einer ersten Stellungnahme vom November 2022 legte er seine Begründung dar: Die Belastung durch den administrativen Aufwand für Pflegekräfte und die Ärzteschaft zu reduzieren, liege nicht allein in der Kompetenz des Bundes. Vielmehr sieht der Bundesrat auch Gesundheitseinrichtungen, Tarifpartner und weitere Akteure in der Pflicht, ihren Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten. So sieht er es zum Beispiel als Aufgabe der Pflegeheime und der Kantone an, zur Erfassung des Pflegebedarfs Instrumente zu wählen, die sich vom Personal möglichst einfach bedienen lassen.
Weiterhin lehnt der Bundesrat die Argumentation ab, dass der administrative Aufwand den Fachkräftemangel verschärft. Dabei beruft er sich auf eine im Oktober 2021 veröffentlichte Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). Dort nennen nur wenige Befragte den bürokratischen Aufwand als Grund für ihren Berufsaustritt. Als häufigere Ausstiegsgründe werden die zu erbringenden Überzeiten und unregelmässige Arbeitszeiten genannt, die es schwer machen, Berufs- und Privatleben zu vereinen. Auch eine hohe psychische und körperliche Belastung und die Tatsache, dass Pausenzeiten oft nicht eingehalten werden können, werden häufiger als Gründe für den Berufsausstieg genannt als administrative Aufgaben.
Digitalisierung soll beim Bürokratieabbau helfen
Der Bundesrat sieht es zudem als gegeben an, dass sich die Bürokratie in den Pflegeberufen zumindest zum Teil durch eine Förderung der Digitalisierung abbauen lasse. Der Bund hat daher beantragt, die von FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt eingereichte Motion „Einführung einer digitalen Patientenadministration“ anzunehmen. Mittlerweile sind beider Kammern diesem Antrag gefolgt. Damit sollen nun alle betroffenen Gesetze dahingehend angepasst werden, dass alle Parteien in der ambulanten und stationären Versorgung ein virtuelles Schweizer Gesundheitsnetz nutzen können, um die Patientenadministration digital abzuwickeln.