Einen Beitrag zur Energiestrategie 2050 leisten und daran arbeiten, dass die Klimaziele aus dem Pariser Klimaübereinkommen von 2015 eingehalten werden können: Dazu haben sich nun die Universitätsspitäler Basel, Bern, Genf und Lausanne verpflichtet. Gemeinsam wollen sie im Oktober 2023 der Bundesinitiative Vorbild Energie und Klima (VEK) beitreten und sich für mehr Energieeffizienz, erneuerbare Energien und geringere Treibhausgasemissionen einsetzen.
Beitritt zu VEK-Initiative des Bundes
Rund 43’000 Beschäftigte arbeiten insgesamt an den Universitätsspitälern Basel, Bern, Genf und Lausanne. Pro Jahr behandeln sie etwa 200’000 Patienten/-innen stationär und nehmen mehr als vier Millionen ambulante Konsultationen vor. Diese Arbeit benötigt eine Menge Energie: Zusammengenommen beträgt der Verbrauch an Wärme und Strom in den vier Universitätsspitälern 475 GWh und entspricht damit etwa dem Energiebedarf einer Stadt mit 25’000 Einwohnern.
Mit ihrem Beitritt zur VEK-Initiative wollen die vier Einrichtungen nun einen Schwerpunkt auf Energieeffizienz legen. Damit folgen sie 18 weiteren wichtigen Anbietern von öffentlich relevanten Dienstleistungen in der Schweiz, darunter die ETH, die Post, SBB, Swisscom und der Flughafen Zürich. Sie alle haben sich dazu verpflichtet, bis 2026 oder 2030 individuelle Ziele für mehr Energieeffizienz, eine ökologische Stromproduktion, erneuerbare Treibstoffe, Wärme und Kälte umzusetzen.
Beitritt zu einem offiziellen Anlass im Herbst
Der Beitritt der vier Universitätsspitäler soll zu einem offiziellen Anlass im Herbst 2023 erfolgen. Bis zu diesem Termin erarbeiten die Einrichtungen ein Energie-Monitoring, auf dessen Basis die späteren energiesparenden Massnahmen und Ziele festgelegt werden sollen.
Das fünfte Universitätsspital der Schweiz, das Unispital Zürich (USZ), begrüsst die VEK-Initiative zwar, will aber vorerst nicht beitreten, sondern lieber direkt entsprechend des Handlungsbedarfs in Massnahmen investieren.
Ziele der VEK-Initiative
Die Schweiz verfügt heute über eine sichere und relativ kostengünstige Energieversorgung. Um den Herausforderungen gewachsen zu sein, die mit den technologischen und politischen Veränderungen am Energiemarkt einhergehen, hat der Bund die Energiestrategie 2025 beschlossen. Die VEK-Initiative folgt dieser Strategie wie auch dem Pariser Klimaübereinkommen von 2015.
Die VEK-Initiative verfolgt drei Ziele:
- Energieeffizienz weiter steigern: Die beteiligten Akteure verpflichten sich dazu, ihren Energieverbrauch zu optimieren. Dazu legen sie jeweils eigene Energieeffizienzziele fest, die sie bis 2026 bzw. 2030 zu erreichen haben.
- Auf erneuerbare Energien umsteigen: Die beteiligten Akteure erklären sich dazu bereit, den Anteil der erneuerbaren Energie an ihrer Stromversorgung auf 100 Prozent zu steigern. Bereits heute stammt ein Grossteil ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen. Mit der Umstellung auf Elektromobilität und erneuerbare Treibstoffe soll die Lücke zu den 100 Prozent geschlossen werden.
- Ökologische Stromproduktion ausbauen: Aktuell erzeugen die an der Initiative beteiligten Akteure rund 730 GWh ihres Stromverbrauchs aus Wasserkraft, 32 GWh per Photovoltaik. Im Rahmen der VEK-Initiative verpflichten sie sich dazu, diesen Anteil auf 900 GWh zu erhöhen.
Massnahmen zur Erreichung der Klimaziele
Um die gesetzten Ziele zu erreichen, setzen die beteiligten Akteure eine Reihe von Massnahmen um. Dazu zählt etwa die Einführung eines Energiemanagement-Systems, um den Energieeinsatz kontinuierlich zu optimieren. Die Modernisierung von Gebäuden und Heizungsanlagen sowie die Umstellung auf mit erneuerbaren Treibstoffen angetriebene Fahrzeuge soll ebenfalls zum effizienteren Einsatz von Energie beitragen. Weiterhin sollen die Akteure ihre Mitarbeitenden für klimaverträgliche Verhaltensweisen sensibilisieren.
Weitere Massnahmen betreffen die Finanzflüsse der beteiligten Betriebe. So sollen sich diese zum Beispiel Ziele setzen, die ihre Investitionen in Einklang mit dem Klimaübereinkommen von Paris bringen. Die an der VEK-Initiative teilnehmenden Pensionskassen und Versicherungen fordern etwa von Unternehmen, in die sie investieren, ebenfalls klimaschonendes Verhalten ein. Darüber hinaus verpflichten sie sich dazu, die Treibhausgasemissionen in ihren direkt gehaltenen Immobilien zu reduzieren.
Finanziert werden sollen die Energie-, Klima- und Umweltschutzmassnahmen aus einem Ökofonds, der aus rückerstatteten ökologischen Lenkungsabgaben und weiteren Finanzierungsquellen gespeist wird. Über ihre Erfahrungen bei der Umsetzung der Massnahmen und der Zielerreichung haben die Akteure transparent Bericht zu erstatten. Diese Berichte sollten als Orientierung für weitere Unternehmen und Organisationen dienen.