Der Kanton Zürich gesteht Ärzten 14 Tage Vaterschaftsurlaub zu. Für Frauen liegt das gesetzliche Minimum dagegen bei 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, an den meisten Zürcher Kliniken erhalten sie sogar zwei Wochen mehr. Diese Unterschiede empfindet der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärzt*innen (VSAO) Zürich als ungerecht und nicht mehr zeitgemäss.
Deutliche Unterschiede beim Elternschaftsurlaub
Laut kantonaler Regelung können erwerbstätige Frauen im Kanton Zürich nach der Geburt ihres Kindes 14 Wochen Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit erhalten sie eine Mutterschaftsentschädigung in Höhe von 80 Prozent ihres früheren Erwerbseinkommens, höchstens 196 Schweizer Franken am Tag. Die meisten kantonalen Kliniken, privat wie öffentlich-rechtlich, gestehen Müttern sogar 16 Wochen Mutterschaftsurlaub zu. In den meisten Fällen gleichen die Arbeitgeber zudem die Mütterschaftsentschädigung aus und zahlen über die gesamten 16 Wochen hinweg den vollen Lohn statt der vorgegebenen 80 Prozent.
Ganz anders sieht es dagegen bei den Vätern aus. Das gesetzlich vorgegebene Minimum liegt bei zwei Wochen Vaterschaftsurlaub, ebenfalls bei 80 Prozent des früheren Lohns. Mehr gewähren auch die meisten Kliniken im Kanton Zürich nicht.
VSAO Zürich: Ungleichbehandlung zementiert alte Rollenbilder
Auch beim Anspruch auf unbezahlten Elternurlaub werden Mütter und Väter ungleich behandelt. Das Personalrecht des Kantons Zürich spricht Vätern zwar einen rechtlichen Anspruch auf unbezahlten Elternurlaub zu, allerdings vermeiden es viele Arbeitgeber, ihre angestellten Ärzte darauf hinzuweisen. Für Mütter besteht lediglich eine Kannvorschrift, dennoch erhalten sie häufiger unbezahlten Elternurlaub gewährt.
Der VSAO Zürich kritisiert diese Ungleichbehandlung. Nach Ansicht des Verbands widersprechen die kantonalen Regelungen und das Verhalten der Kliniken dem Prinzip der Gleichberechtigung. Vielmehr würden sie althergebrachte Rollenbilder zementieren: Da Frauen mehr Mutterschaftsurlaub erhalten, zudem bei vollem Lohnausgleich, bleiben sie nach der Geburt häufiger zuhause, während männliche Ärzte weiter arbeiten gehen.
Forderung den VSAO: Angleichung der Regelungen
In der Stadt Zürich sieht es nach Angaben des VSAO Zürich für Väter wenigstens ein wenig besser aus: Ärzte können hier vier Wochen Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen und erhalten während dieser Zeit auch ihren vollen Lohn. Der Kanton Zürich schmettert die Forderungen des Verbands für mehr Gleichbehandlung dagegen ab.
Eine einheitliche Elternzeit gibt es in der Schweiz nicht. Die Elternzeit-Initiative, die auch vom VSAO Zürich unterstützt wird, setzt sich derzeit für die Umsetzung einer solchen Regelung ein: In der gesamten Schweiz soll eine Elternzeit von 18 Wochen eingeführt werden, für Mütter und Väter, so die Forderung. Voraussichtlich im Mai 2022 soll die Initiative zur Abstimmung kommen.
Bis es so weit ist, fordert der VSAO Zürich den Kanton und die kantonalen Kliniken auf, zumindest die Zusatzregelungen für Mütter und Väter anzupassen: Ärzte sollen genau wie Ärztinnen zwei zusätzliche Wochen Elternschaftsurlaub bei 100-prozentigem Lohnausgleich erhalten. Auch die Regelungen für unbezahlten Elternurlaub sollen angeglichen werden.