Das Wahlstudienjahr ist fester Bestandteil des Medizinstudiums in der Schweiz. Gegen Ende des medizinischen Masterstudiums verbringen Medizinstudierende daher je nach Universität sieben bis 13 Monate als Unterassistenten/-innen in verschiedenen Spitälern und Fachgebieten. Das fünfte Semester des Medizinstudiums sollte gut geplant sein, denn von dieser Zeit entfällt auch noch ein Monat auf das Schreiben der Masterarbeit.
Wie Studenten/-innen sich auf diese wichtige Zeit am besten vorbereiten können, wie ein Wahlstudienjahr abläuft, eine Schritt-für-Schritt-Planung und die Kriterien der grössten drei medizinischen Universitäten der Schweiz, haben wir hier zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Warum ein Wahlstudienjahr?
Das Wahlstudienjahr soll die im Medizinstudium erworbenen ärztlichen Fähigkeiten und Kenntnisse vertiefen und erweitern. Es ist also primär als Ergänzung da, um sich als Student/in auf die Tätigkeit als praktizierende/r Arzt/Ärztin vorzubereiten. Hierbei sollte man jedoch nicht so viel Augenmerk auf die medizinisch-theoretischen Bereiche legen, sondern die Ausbildung im direkten Patientenkontakt in den Mittelpunkt stellen. Unterassistenten/-innen werden während ihres Wahlstudienjahrs bei allen ihren Tätigkeiten von den ihnen direkt vorgesetzten Ärzten/-innen angeleitet und überwacht.
Der/die Student/in trägt dabei alleine die Verantwortung, sich sein/ihr Wahlstudienjahr so zusammenzustellen, dass er/sie davon am meisten profitiert. Dies geschieht dadurch, dass er/sie in einem Bereich tätig ist, der ihn/sie interessiert und in dem er/sie die vorgegebenen Lern- und Ausbildungsziele erreicht. Daher sollte möglichst frühzeitig mit der Planung begonnen werden.
Diese sollte im Idealfall bereits zwei Jahre vor Beginn des Wahlstudienjahrs angegangen werden mit der groben Planung und Stellensuche. Da die Zusammenstellung des Wahlstudienjahrs und die dafür notwendigen Anforderungen je nach Universität unterschiedlich sind, sollte man sich früh z.B. darüber informieren, welche Fachrichtungen zwingend verlangt werden.
Wahlstudienjahr: Ablauf
Während des Wahlstudienjahrs ist man mindestens sieben und höchstens 13 Monate als Unterassistent bzw. Unterassistentin in verschiedenen Spitälern und Kliniken tätig. In der Regel informiert das Dekanat der Universität die Studenten/-innen am Anfang des dritten Studienjahres über die Möglichkeiten der Gestaltung des Wahlstudienjahres sowie die Ausbildungsplätze.
Man kann Kliniken und Abteilungen frei wählen und nimmt in Eigenregie Kontakt mit ihnen auf. Wichtig bei der Stellensuche ist, dass man Stellen in Ausbildungsstätten auswählt, die von der Universität und dem SIWF zugelassen sind. Das Studiendekanat trägt dann den Arbeitgeber bzw. das Spital in die WSJ-Reservationsbestätigung ein und der Arbeitgeber schickt wiederum einen Arbeitsvertrag direkt an den/die Studenten/-in.
Grundsätzlich wird empfohlen, verschiedene Fachgebiete zu besuchen und je drei Monate in der Inneren Medizin und der Chirurgie zu verbringen. Generell gilt, dass man am meisten lernt und die besten Eindrücke gewinnt, wenn man während des Wahlstudienjahrs in so vielen verschiedenen Disziplinen wie möglich hospitiert.
Es ist auch möglich, einen Teil der Unterassistenzzeit im Ausland zu verbringen und diese Aufenthalte anrechnen zu lassen. Haben Studenten/-innen hieran Interesse, sollten sie sich frühzeitig mit diesem Wunsch an ihr Dekanat wenden, da jede Universität andere Kooperationspartner und Formalien hat.
Generell ist das Wahlstudienjahr auch dazu geeignet, um nach einer ersten Assistenzstelle Ausschau zu halten. Wem also seine Stelle im Wahlstudienjahr besonders gut gefallen hat, der/die sollte sich direkt nach eventuellen Möglichkeiten nach seinem/ihrem Staatsexamen erkundigen.
Wahlstudienjahr: Schritt für Schritt erklärt
Das Wahlstudienjahr ist die letzte Hürde auf dem Weg zum Abschluss des Medizinstudiums. Man sollte es also auch dazu verwenden, etwas zur Ruhe zu kommen und sich auf die letzte Hürde (sprich: das Anfertigen der Masterarbeit) vorzubereiten.
Für ein lehrreiches und gleichzeitig entspannendes praktisches Jahr (PJ) haben wir hier aus zahlreichen Erfahrungsberichten und Tipps aus Studentenforen einen kleinen Leitfaden entwickelt.
Schritt 1: Recherche
Generell können Studenten/-innen das Wahlstudienjahr an einem Spital ihrer Wahl absolvieren. Daher sollte man gut überlegen, ob man innerhalb der Schweiz bleiben oder z.B. ins benachbarte Deutschland oder nach Italien gehen oder vielleicht sogar die Welt bereisen und praktische Erfahrungen in anderen Gesundheitssystemen sammeln möchte. Es lohnt sich, sich hierzu im Bekanntenkreis und auf Studenten-Diskussionsseiten umzuhören. Dort gibt es viele Erfahrungsberichte und Tipps, die einem bei der Auswahl helfen können.
Schritt 2: Voraussetzungen
Je nach Universität gelten andere Kriterien für die Auswahl des Spitals. Man sollte also vorher unbedingt abklären, ob das recherchierte und ausgewählte Spital auch von der eigenen Universität zugelassen ist. Und auch manche Spitäler haben Ansprüche; man sollte also auch dort direkt anrufen und sich vorstellen sowie nach eventuellen Hürden fragen.
Schritt 3: Entscheidung
Studenten/-innen steht theoretisch für das praktische Jahr die Welt offen, aber auch die ganze Schweiz und viele Nachbarländer. Man sollte sich aber möglichst früh entscheiden, und zwar nicht nur für ein Spital, sondern auch für ein paar Fachrichtungen. Schliesslich sollte man die Zeit nutzen, um später beruflich in die individuell passende Fachrichtung zu gehen.
Chirurgie? Pädiatrie? Innere Medizin? Notfallambulanz? Gynäkologie? Geriatrie? Die Möglichkeiten sind fast unbegrenzt, aber die Zeit leider nicht. Damit man ausreichenden Einblick in ein Fachgebiet gewinnen kann, sollte man mindestens drei bis vier Wochen oder mehr dort verbringen. Das schränkt also die Auswahl schon mal rein zeitlich ein. Generell sollte man also lieber weniger Fachrichtungen intensiv kennenlernen viele jeweils nur für kurze Zeit.
Schritt 4: Finanzierung
Vor allem Weltenbummler/innen müssen sich darüber im Klaren sein, dass ein Wechsel in eine andere Stadt oder gar ein anderes Land mit unumgänglichen (Reise-)kosten verbunden ist. Nicht automatisch gibt es hierfür Finanzspritzen von z.B. Studienverbänden für studentische Auslandsaufenthalte oder den Eltern. Man sollte also nicht nur idealistisch, sondern vor allem realistisch planen.
Hat man die finanziellen Mittel für mindestens einen Hin- und Rückflug z.B. nach Südafrika? Möchte man zwischendurch für Heimatbesuche zurückfliegen, kostet das extra. Wie ist die Wohnsituation vor Ort? Nicht überall gibt es Wohnungen für Menschen, die nur sieben Monate bleiben. In welchem Finanzrahmen muss man denken, um Nähe zum Spital und persönliche Sicherheit zu haben? Braucht man ein Auto? Was kosten monatliche Verpflegung, Miete, Strom, Benzin etc.? Und wie sieht es mit einem Visum oder der Krankenversicherung vor Ort aus?
Schritt 5: Bewerbung
Auf eine Wahlstudienjahr-Stelle muss man sich bewerben, sie wird den Studenten/-innen nicht automatisch am Telefon verbindlich zugesagt. Wie frühzeitig und in welchem Rahmen (sprich: Umfang der benötigten Unterlagen) man sich bewerben muss, hängt ausserdem oftmals vom Spital ab. Generell gilt: je früher, desto besser – insbesondere, wenn man einen Auslandsaufenthalt (v.a. in Südafrika oder Nordamerika) plant. Ausserdem sind vor allem bei Studenten/-innen beliebte Spitäler schnell „ausgebucht“.
Schritt 6: Urlaub
Das Wahlstudienjahr wird hart: Die Tage im Spital sind lang, die Mittagspausen kurz und die Bedingungen oft stressig. Wer bisher nur im Studiensaal gesessen hat, kann oftmals vom langen Stehen an Patientenbetten und Laufen in endlosen Krankenhauskorridoren eiskalt überrascht werden. Nicht zu vergessen ist auch der Monat, der auf das Schreiben der Masterarbeit verwendet werden muss und einem geistig enorm viel abverlangt. Viel physischer und psychischer Stress also. Es lohnt daher, sich vorher eine Auszeit zu gönnen und Kraft zu tanken.
Schritt 7: Loslegen
Nach dem bürokratischen Hürdenlauf hat man sich ein gut laufendes Wahlstudienjahr verdient. Um das zu gewährleisten, sollte man immer wieder die eigene Planung checken: Ist man im Zeitrahmen? War man auf allen Stationen? Hat man alle gewünschten Eingriffe gesehen? Braucht man mehr Erfahrung in einem Teilgebiet?
Die Spitäler sind nicht allein dafür verantwortlich, dass alles perfekt funktioniert, und im stressigen Klinikalltag kann schon mal etwas untergehen. Daher sollte man immer wieder checken, ob man im selbst gesteckten Zeitrahmen ist. Besonders wichtig und nicht zu vergessen ist auch die schriftliche Dokumentation. Hierzu gibt es je nach Universität andere vorgaben, die man kennen sollte.
Wahlstudienjahr nach Universitäten
Jede Universität hat andere Ansprüche und Voraussetzungen für das Wahlstudienjahr. Wir haben daher die drei grössten medizinischen Universitäten der Schweiz unter die Lupe genommen und deren Bedingungen für das Wahlstudienjahr prägnant zusammengefasst: Zürich, Bern und Basel.
Wahlstudienjahr an der Universität Zürich
- Art der Tätigkeiten: Die Ausbildung im WSJ erfolgt durch eine ganztägige, praktische Tätigkeit als Unterassistent/in in Spitälern, Arztpraxen, Instituten und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Anleitung und Aufsicht einer/-s verantwortlichen, ausbildenden Arztes/Ärztin.
- Zeitlicher Rahmen: Das WSJ dauert insgesamt mindestens neun Kalendermonate. Es müssen 54 ECTS Credits erworben werden. Einen weiteren Monat (entspricht 6 ECTS) rechnet man als Masterarbeitsmonat an. Die neun Monate Unterassistenz sind in der Zeitspanne vom 1. September bis einschliesslich 31. August abzuleisten.
- Wahl der Fachrichtung bzw. des Fachgebietes: Im WSJ soll in ersten Schritten die ärztliche Tätigkeit eingeübt werden. Es empfiehlt sich daher, eher zwei bis drei mehrmonatige Einsätze zu planen, um eine gewisse Routine in den Tätigkeiten zu erlangen. Insbesondere wird empfohlen, mindestens drei Monate im Gebiet der Allgemeinen Inneren Medizin (ambulant oder stationär) zu absolvieren.
- Planungsphase: Im 3. und 4. Studienjahr bewirbt man sich bei den zugelassenen Ausbildungsstätten um eine Anstellung als Unterassistent/in. Bei erfolgreicher Bewerbung müssen Zeitpunkt des Antritts, Dauer sowie der genaue Einsatzort der einzelnen Anstellung vertraglich bzw. mindestens schriftlich bestätigt vorliegen. Bei Stellen im Ausland sind auch andere Formen der schriftlichen Stellenbestätigung z.B. E-Mail-Bestätigungen zulässig.
- Dokumentation im Logbuch: Zur Dokumentation der Tätigkeit im WSJ und zur Unterstützung der Selbsteinschätzung führen Studenten/-innen obligatorisch ein Logbuch. Am Ende des WSJ reichen die Studenten/-innen das ausgefüllte Logbuch im Studiendekanat ein. Das Führen und die Abgabe des Logbuchs sind obligatorisch. Die Anerkennung der absolvierten WSJ-Monate ist unabhängig von den Inhalten des Logbuchs.
Das Wahlstudienjahr an der Universität Bern
- Dauer, Vorgaben, Ferien: Es sind sieben Monate Praktika innerhalb von neun Kalendermonaten im 4. und 5. Semester zu leisten. Von den sieben Monaten sind ein Monat klinische Tätigkeit in Innerer Medizin (oder einer Subdisziplin der Inneren Medizin) sowie ein Monat klinische Tätigkeit in Chirurgie (oder einer Subdisziplin der Chirurgie) vorgegeben. Zwischen den Praktika sind zwei Monate Ferien nach individuellem Rotationsplan möglich.
- Praktikumsplätze, Anforderungen: Jede/r Studierende stellt sich sein/ihr WSJ-Programm selbst zusammen. Er/sie kontaktiert direkt Anbieter aus dem In- oder Ausland. Praktikumsplätze werden zwischen den Studierenden und den Anbietern verbindlich vereinbart und schriftlich auf einem Testatblatt WSJ festgehalten.
- Richtarbeitszeit: Die Richtarbeitszeit während der WSJ-Praktika wird von dem/-r jeweiligen Praktikumsleiter/in festgelegt und orientiert sich an den ortsüblichen Arbeitszeiten der Institution. Nacht- und Wochenendarbeit darf gefordert und kann kompensiert werden. Begründete Abwesenheiten an einzelnen Halbtagen oder Tagen kann der/die Praktikumsleiter/in bewilligen. Abwesenheiten länger als drei Tage wegen Krankheit oder Unfall müssen mit einem Arztzeugnis belegt werden.
- Nachweis und ECTS-Punkte: Am Ende des Praktikums bestätigt der/die Praktikumsleiter/in mit seiner/ihrer Unterschrift den erfolgreichen Abschluss des Praktikums auf dem Testatblatt WSJ. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Karte dient der Vergabe der ECTS-Punkte. Für das erfolgreich absolvierte Wahlstudienjahr gibt es insgesamt 35 ECTS-Punkte.
Wahlstudienjahr an der Universität Basel
- Zeit- und Fachvorgaben: Mindestens drei Monate muss man an einer Klinik (im Ausland Universitätsklinik) gemäss Register des SIWF absolvieren. Mindestens zwei Monate muss man stationär im Fach Innere Medizin absolvieren. Subspezialitäten der Inneren Medizin werden anerkannt. Mindestens zwei Monate muss man stationär im Fach Chirurgie absolvieren. Subspezialitäten der Chirurgie werden anerkannt. Die verbleibenden fünf Monate sind unter folgenden Kriterien frei gestaltbar: Die Tätigkeiten können in Kliniken, Ambulatorien und Arztpraxen jedweder Fachrichtung erfolgen. Nicht klinische Institutionen werden kumulativ für maximal zwei Monate anerkannt.
- Auslandsregelungen: Unter Einhaltung der oben erwähnten Rahmenbedingungen ist es möglich, Zeiten des Wahlstudienjahres im Ausland zu absolvieren. Hierbei können maximal drei Monate des Aufenthaltes ohne weitere Auflagen absolviert werden. Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland muss zumindest die kumulativ über drei Monate hinausgehende Zeit an einem Universitätsspital absolviert werden. Die Organisation des Auslandsaufenthalts ist Sache der Studierenden. Seitens der Universität werden keine individuellen Verträge mit ausländischen Spitälern oder Organisationen abgeschlossen
- Leistungsnachweis: Die vollständig ausgefüllte Testatkarte mit Nachweis der Erfüllung aller geforderter Auflagen zum praktischen Teil des WSJ muss unmittelbar nach Ende des WSJ, spätestens jedoch bis zu einem vom Studiendekanat veröffentlichten Datum, eingereicht werden. Die Veröffentlichung dieses Datums erfolgt zu Beginn des Herbstsemesters während des WSJ. Auf der Testatkarte für das WSJ muss man sich die Durchführung einer definierten Anzahl arbeitsplatzbasierter Assessments bestätigen lassen. Alternativ kann man vergleichbare fachspezifische Formulare aus den Kliniken verwenden, wobei die vom SIWF anerkannten Formulare empfohlen sind.
- Zeitrahmen: Während der neun Monate des WSJ sollen die Studierenden a) unmittelbar an der Krankenversorgung bzw. an der Durchführung eines Forschungsprojektes (ausgeschlossen ist hier die Forschung im Rahmen der Masterthese) beteiligt sein und b) an Fallbesprechungen, Kolloquien, Befundauswertungen und Demonstrationen bzw. wissenschaftlichen Fortbildungen teilnehmen und Zeit für Selbststudium haben. Im Rahmen der WSJ-Studienzeit wird empfohlen, dass sich die Tätigkeiten im Durchschnitt pro Tag wie folgt verteilen: 2/3 Krankenversorgung bzw. Durchführung eines Forschungsprojektes und 1/3 Fallbesprechungen, Kolloquien, Befundauswertungen und Demonstrationen bzw. wissenschaftliche Fortbildungen und Selbststudium.
- Präsenz- und Arbeitszeit: Die Arbeitszeit für Studierende im WSJ richtet sich nach den Bedürfnissen des Spitals bzw. der Praxis, der Forschungsinstitution o.ä. Sie orientiert sich am eidgenössischen Arbeitsgesetz. Während der Arbeitszeit ist den Studierenden genügend Zeit für das Nachlesen und Verarbeiten des Erlebten einzuräumen. Die Studierenden sollen am Nacht- und Wochenenddienst teilnehmen (Nachtdienst in der Regel nicht öfter als einmal in zwei Wochen, Wochenenddienst nicht häufiger als einmal im Monat). In einer Arztpraxis ist es auch sinnvoll, dass Studierende diese Vorgaben an einzelnen Tagen überschreiten (z.B. Notfalldienst-Tage), um einen Einblick in den realistischen Praxisalltag zu bekommen. Diese zusätzlichen Zeiten können dann an anderen Tagen kompensiert werden.
Häufige Fragen
- Was ist das Wahlstudienjahr?
- Warum müssen Medizinstudierende in der Schweiz ein Wahlstudienjahr absolvieren?
- Wie läuft das Wahlstudienjahr ab?
- Welche Tätigkeiten muss man während des Wahlstudienjahres ausüben?
Das Wahlstudienjahr wird gegen Ende des Masterstudiums der Humanmedizin absolviert. Je nach Universität sind Medizinstudierende zwischen sieben bis 13 Monate als Unterassistenten/-innen in verschiedenen Spitälern und Fachgebiete tätig.
Das Wahlstudienjahr soll die im Studium erworbenen ärztlichen Fähigkeiten und Kenntnisse vertiefen und erweitern. Es dient als Ergänzung, damit sich die Studierenden auf die Tätigkeit als praktizierende/r Arzt/Ärztin vorbereiten können.
Während des Wahlstudienjahrs ist man mindestens sieben und höchstens 13 Monate als Unterassistent/in in verschiedenen Spitälern und Kliniken tätig. Kliniken und Abteilungen können dabei frei gewählt werden. Grundsätzlich wird empfohlen, Erfahrungen in verschiedenen Fachbereichen zu sammeln.
Welche Tätigkeiten die Medizinstudierenden während ihres Wahlstudienjahres ausüben müssen, hängt von der Art der Anstellung (Spital, Klinik, etc.) sowie dem Fachbereich ab.