Zahnarztleistungen sollen von der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) bezahlt werden – das forderte eine von Katharina Prelicz-Huber (Grüne) lancierte parlamentarische Initiative. Der Nationalrat hat den Vorstoss, Zahnbehandlungen in die Grundversicherung aufzunehmen, jedoch mit 123 zu 62 Stimmen zurückgewiesen. Es fehle ein sachlicher Grund für die neue Versicherung.
Parlamentarische Initiative abgelehnt
Prelicz-Huber beantragte mit ihrer Initiative eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), sodass gewisse zahnärztliche Leistungen durch die OKP abgedeckt werden können. So sollten zahnärztliche Behandlungen, präventive Massnahmen zur Vermeidung von Zahnschäden, regelmässige Kontrollen und die Dentalhygiene in den Leistungskatalog aufgenommen werden – nicht aber reine Schönheitseingriffe wie das Aufhellen der Zähne oder die Korrektur von Zahnfehlstellungen. Statt über eine Erhöhung der Krankenkassenprämien sollte die Finanzierung über Bundesmittel erfolgen, also durch Steuern geleistet werden.
Bislang müssen Versicherte ihre Zahnarztkosten selbst tragen oder eine Zahnzusatzversicherung abschliessen. Ausnahmen bestehen nur bei schweren Krankheiten oder im Falle von schweren Gesundheitsfolgen. Wie Prelicz-Huber in der Begründung ihrer Initiative angibt, führt das zu einer starken finanziellen Belastung der Bevölkerung. Über die Kopfprämien der Krankenkassen müsste sich die Schweizerische Bevölkerung ohnehin schon stark an den Gesundheitskosten beteiligen. Eine teure Zahnzusatzversicherung, die zudem nicht alle Leistungen abdeckt, könnten nicht alle Menschen bezahlen. Die hohen Kosten für Zahnbehandlungen, die oft mehrere Tausend Schweizer Franken betragen, könnten sich selbst Familien aus dem Mittelstand nicht mehr leisten. Die Folge: Viele Personen würden auf notwendige Zahnbehandlungen verzichten, was dann später zu noch höheren Kosten führe.
Sozial- und Gesundheitskommission: Kein sachlicher Grund für neue Versicherung
Die zuständige Sozial- und Gesundheitskommission hat den Vorstoss mit grosser Mehrheit abgelehnt. Die Kommission spricht sich grundsätzlich dagegen aus, den Leistungskatalog der OKP zu erweitern. Zudem sieht sie keinen sachlichen Grund für die Übernahme von zahnärztlichen Leistungen. Die Zahngesundheit der Bevölkerung habe sich in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich verbessert, unter anderem dank besserer Präventionsmassnahmen und gestiegener Eigenverantwortung.
Die Schweizerische Gesundheitsbefragung 2022, veröffentlicht im Januar diesen Jahres, scheint die Argumentation der Kommission zunächst zu bestätigen. So bezeichnen 71 Prozent der Befragten ihre Zahngesundheit als gut, insbesondere Frauen. Zahnersatz tragen rund 40 Prozent der Befragten, 13 Prozent weniger als noch im Jahr 2002. Die Gesundheitsbefragung weist aber auch auf deutliche soziale Unterschiede in der Zahngesundheit hin. Unter anderem geht aus der Befragung hervor, dass Menschen mit tieferem Bildungsstand schlechtere Zähne haben, während Menschen mit Tertiärbildung häufiger angeben, dass sich ihre Zähne in einem guten Zustand befinden.
Die Sozial- und Gesundheitskommission sieht dennoch keinen Handlungsbedarf. Wer Zahnarztleistungen nicht bezahlen könne, habe Anspruch auf Unterstützung durch die Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen, begründet die Kommission ihre Ablehnung der Initiative. Personen, die auch auf diese Weise keine finanzielle Hilfe erhielten, könnten sich an Stiftungen wenden.